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Kaufvertrag bildende Kunst

Dieses Muster ist für den Verkauf von Werken der bildenden Kunst, wie Zeichnungen, Gemälde, Skulpturen, Abzügen, Drucken etc., durch den Urheber vorgesehen.

Hinweis zur Benutzung:

Allgemein: Das Muster ist ein Entwurf, einzelne Punkte können verhandelt werden und so an die individuellen Bedürfnisse der Vertragspartner angepasst werden. Handschriftliche Änderungen oder Streichungen einzelner Passagen sind zulässig und führen nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages. Das gilt insbesondere für die Paragraphen 3 und 6 des Vertrages. Änderungen des Vertrages sollten möglichst mit einem Juristen besprochen werden. Dafür steht auf dieser Webseite die Sektion "Fragen und Antworten" zur Verfügung.

Zu § 2: Die Hauptleistungspflichten ergeben sich aus dem Gesetz, ihre Aufnahme dient der Klarstellung. Zusätzlich versichert der Verkäufer, Urheber des Werkes zu sein.

Zu § 3: Das Gesetz vermutet, dass der Käufer zur Ausstellung berechtigt ist. § 3 hebt diese Vermutung auf und ermöglicht dem Urheber somit mehr Kontrolle über sein Werk.

Zu § 4: Der Durchsetzung des Folgerechts gemäß § 26 UrhG steht oft eine mangelhafte Informationslage des Urhebers entgegen. § 4 versucht, dem Entgegenzuwirken.

Zu § 6: Die Rechte des Urhebers im Fall der (geplanten) Vernichtung des Werkes sind unter Juristen sehr umstritten. Der Streit wird durch diese ausdrückliche vertragliche Regelung im Sinne des Urhebers entschieden.

Download:

Vertrag als PDF